Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elektro-Tankstellenkonzept-Antrag (ETAM) für Mehrparteienhäuser

1. Vertragsgegenstand – Vertragliche Leistungen der PRAML Energiekonzepte GmbH

1.1 Die PRAML Energiekonzepte GmbH (nachfolgend PRAML Energiekonzepte genannt) wird mit dem Ziel beauftragt, eine Elektro-Tankstellen-Konzeptplanung beim Kundengebäude und Grundstück durchzuführen. Die intelligente, professionelle und zukunftsorientierte Planung eines Elektro-Tankstellen-Konzepts unter Berücksichtigung wichtiger Punkte (Anzahl Ladesäulen, Anzahl Ladepunkte, Leistung, AC-Normalladung oder DC-Schnellladung, Steckersystem, Autotyp, Abrechnungssystem etc.) ist Grundvoraussetzung, um dem Kundenwunsch nach Organisation einer „bestmöglichen zukunftsorientierten Ladesäulentechnologie“ am Kundengebäude Rechnung zu tragen.

1.2 Die im Antrag (ETA) angegebene Adresse ist Wunschinstallationsort des Kunden für eine E-Tankstelle. Abweichende und/oder zusätzliche Grundstücke, auf denen eine E-Tankstelle errichtet werden soll, sind vom Kunden im Antrag (ETA) im Feld „Bemerkung“ anzugeben.

1.3 Die PRAML Energiekonzepte erbringt folgende Leistungen:
• Professionelle Ingenieurs- und Elektro-Tankstellen-Konzeptplanung mithilfe einer E-Tankstellen-Planungs-Software unter Berücksichtigung der vorhandenen Ist- bzw. Plansituation beim Kunden nach Erfassung der erforderlichen Daten (insbes. der vorhandenen Gebäude- oder Grundstückssituation in Bezug auf Bewohner, Kundenfrequenz, Mitarbeiteranzahl etc., vgl. nachfolgend §3).
• Planung mit Produkten namhafter Hersteller.
• Übermittlung einer Auswahl von allgemeinen Informationen über aktuell mögliche Zuschüsse, Kreditprogramme, Finanzierungs- und Leasingpartner.
• Die Leistungen der Elektro-Tankstellen-Konzeptplanung sind vom Kunden im Rahmen eines gesondert abzuschließenden Vertrages zu beauftragen. Der Kunde ist nicht verpflichtet, PRAML Energiekonzepte zu beauftragen; es bleibt ihm unbenommen, einen anderen Auftragnehmer zu beauftragen. Ferner ist der Kunde nicht verpflichtet, exakt die in der PRAML Energiekonzepte-Planung beinhalteten Leistungen anbieten zu lassen; alternativ kann der Kunde auch ein hiervon abweichendes Angebot oder einen anderen Auftragnehmer beauftragen.

2. Auftrag – Vertragsschluss

2.1 Der Antrag des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Dieses Angebot kann die PRAML Energiekonzepte innerhalb von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der vertraglichen Leistungen annehmen.

2.2 Die Annahme des Antrags kann auch dadurch erfolgen, dass PRAML Energiekonzepte im Einverständnis mit dem Kunden mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen beginnt (etwa durch Datenerfassung gemäß §3 Ziffer 3.1).

3. Mitwirkungspflichten des Kunden; vom Kunden zu liefernde Daten

3.1 Der Kunde wird erforderliche Daten vollständig und richtig angeben sowie alle erforderlichen Dokumente (z.B. Grundriss, Ansicht und Schnittpläne) an PRAML Energiekonzepte übergeben. Der Kunde ist damit einverstanden und ermöglicht es außerdem, dass als weitere Information Fotos von Gebäude und Grundstück mit Blick auf eine mögliche Installation einer E-Tankstelle angefertigt werden dürfen. Bei der Durchführung der Elektro-Tankstellen-Konzeptplanung werden diese vom Kunden gelieferten Daten zugrunde gelegt.

3.2 Der Kunde bestätigt, Eigentümer der von ihm angegebenen Grundstücke oder ein Bevollmächtigter einer bestellten Hausverwaltung zu sein.

4. Vergütung; Rechteeinräumung

4.1 Die Vergütung ist einmalig fällig und setzt sich aus dem im Elektro-Tankstellenkonzept-Antrag unter Punkt 3 genannten Machbarkeits- und Planungshonorar und den unter Punkt 5 genannten Reisekosten zusammen.

4.2 PRAML Energiekonzepte räumt dem Kunden nach Zahlung der Vergütung ein einfaches Recht ein, die überlassenen urheberrechtlich geschützten Dokumente, nämlich die Elektro-Tankstellen-Konzeptplanung, die Planungsunterlagen, die Informationen zu Zuschüssen, die Finanzierungsinformationen sowie gegebenenfalls weitere überlassene Dokumente, zum eigenen Gebrauch zu nutzen und an Fachbetriebe zur Einholung von Angeboten weiterzugeben.

5. Gutschrift – Rabatt der Vergütung

Sollte der Kunde innerhalb von sechs (6) Monaten ab Erhalt des Elektro-Tankstellen-Konzepts mit PRAML Energiekonzepte einen Vertrag über den Einbau und Betrieb des E-Mobility-Power-Systems (EMPS) sowie den E-Tankstellen schließen, so erhält der Kunde von PRAML Energiekonzepte einen 25%-igen Rabatt auf das einmalige „Planungshonorar“ gemäß §4 Ziffer 4.1.

6. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

6.1 Mit einer Gegenforderung kann der Kunde gegen die der PRAML Energiekonzepte zustehenden Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.2 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von §14 BGB handelt, steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur unter den vorstehend in Ziffer 6.1 genannten Voraussetzungen zu, sofern die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7. Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln

7.1 Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist.

7.2 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

7.3 Abweichend von den §634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels in zwölf (12) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ab Abnahme. Hiervon unberührt bleiben die Verjährungsfristen gem. §438 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BGB und gem. §634a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BGB. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

8. Haftungsbegrenzung

8.1 Wird keine individuelle Vereinbarung getroffen, haftet die PRAML Energiekonzepte – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des §284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

8.2 Die PRAML Energiekonzepte haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der PRAML Energiekonzepte gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

8.3 Für andere als die in Ziffer 8.2 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet die PRAML Energiekonzepte unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

8.4 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in Ziffer 8.2 genannte Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der in Ziffer 8.3 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen.

8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten in gleichem Umfang für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der PRAML Energiekonzepte.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 PRAML Energiekonzepte ist berechtigt, den Kunden als Referenz anzugeben, solange der Kunde dem nicht widerspricht.

9.2 PRAML Energiekonzepte hat das Recht, vertragliche Leistungen durch Subunternehmer durchführen zu lassen.

9.3 Prospekte bzw. deren Inhalt sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

9.4 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz der PRAML Energiekonzepte. Die PRAML Energiekonzepte ist berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

9.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag vereinbart hätten.


Stand: 01.02.2022